Seit dem 01.06.2024 wird den EinwohnerInnen von Oeschenbach die Möglichkeit geboten, einen Zuzug, Wegzug oder Umzug elektronisch melden zu können.
Wegzüge ins Ausland und Zuzüge aus dem Ausland müssen weiterhin persönlich am Schalter erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen für den eUmzug zugelassen sind. Die detaillierten Informationen dazu erhalten Sie nach der Auswahl des Kantons.
Unter folgendem gelangen Sie auf die Seite, um die Meldungen vorzunehmen.